Gipsabfälle richtig trennen und lagern
Gemäß der Recyclinggips-Verordnung 2024 müssen Gipsabfälle, einschließlich Verschnitte und Calciumsulfatestrichabfälle, seit dem 01.04.2025 getrennt gesammelt sowie trocken gelagert und transportiert werden.
Gipsplatten, Gips-Wandbauplatten, Gips-Feuerschutzplatten und Gipsplatten mit Vliesarmierung (Gipsvliesplatten) sowie imprägnierte Gipsplatten, imprägnierte Gips-Wandbauplatten, imprägnierte Gips-Feuerschutzplatten und imprägnierte Gipsplatten mit Vliesarmierung (Gipsvliesplatten);
Gipsfaserplatten
Calciumsulfatestriche